Pfarrer

Nach geltendem Kirchenrecht ist der Pfarrer Leiter der ihm übertragenen Pfarreien.
Er und die ihm zur Seite gestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen die Seelsorge in den anvertrauten Gemeinden durch die Beauftragung des Diözesanbischofs wahr.


Zuständigkeit und Arbeitsfelder für
Pfarrer Bernhard Bollig in unserer
Pfarreiengemeinschaft:


 

Gremien Verwaltungsrat
Pfarrgemeinderat
Liturgiekreis
Sozialausschuss
Präses der Kirchenchöre, der  Frauengemeinschaften und der KAB
Seelsorge Feier der Eucharistie
Taufvorbereitung und Taufe
Ehevorbereitung und Trauung
Sakrament der Versöhnung (Beichte)
Bußgottesdienst
Krankensalbung
Krankenkommunion
Versehgänge, Trauerbesuche, Beerdigungen
seelsorgliche Gespräche
Hausbesuche
Segnung von Häusern, Wohnungen und öffentlichen Gebäuden
Hinführung zur Erstkommunion
Religionsunterricht
Schulgottesdienste