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Nach geltendem Kirchenrecht ist der Pfarrer Leiter der ihm übertragenen Pfarreien. Er und die ihm zur Seite gestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen die Seelsorge in den anvertrauten Gemeinden durch die Beauftragung des Diözesanbischofs wahr.
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Zuständigkeit und Arbeitsfelder für Pfarrer Bernhard Bollig in unserer Pfarreiengemeinschaft:
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| Gremien |
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Verwaltungsrat Pfarrgemeinderat Liturgiekreis Sozialausschuss Präses der Kirchenchöre, der Frauengemeinschaften und der KAB
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| Seelsorge |
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Feier der Eucharistie Taufvorbereitung und Taufe Ehevorbereitung und Trauung Sakrament der Versöhnung (Beichte) Bußgottesdienst Krankensalbung Krankenkommunion Versehgänge, Trauerbesuche, Beerdigungen seelsorgliche Gespräche Hausbesuche Segnung von Häusern, Wohnungen und öffentlichen Gebäuden Hinführung zur Erstkommunion Religionsunterricht Schulgottesdienste |
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